Sicherheit bei E-Tretrollern

Auf einer Tagung traf ich dieser Tage einen geschätzten Kollegen, der mir sichtlich bedrückt von einem schweren Unfall seines Sohnes mit einem Elektrotretroller berichtete. Schwere Verletzungen am Kopf und dort speziell im Gesicht waren das Ergebnis eines unglücklichen Unfalls mit einem solchen Mietgefährt.

Wenn heute ein solches Thema auf die Tagesordnung kommt, wird schnell eine Fahrzeugklasse per se in Frage gestellt.

Dabei ist es wichtig, die Thematik auf eine angemessene Art zu beleuchten, weil  diese Fahrzeuge eine Antwort auf eine wichtige Lücke im städtischen Verkehr sind, indem sie die menschliche Mobilitätsleistung etwa verfünffachen, d.h. der Fußweg über einen Kilometer kann zu einem zurückgelegten Rollerweg von 5 Kilometern führen.

Wenn man die Mobilitätsoption, die diese Fahrzeuge bieten, nicht missen möchte, muss man sich fragen, wie die gestellte Sicherheitsfrage gelöst werden kann.

Diese Frage kann man nur beantworten, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass das für solche Kickboard-Roller spezifische Problem der stehende Fahrer ist, der sich ausschließlich über den Lenker abstützt.

Fährt nun der Fahrer auf ein Hindernis auf, kann das Fahrzeug dieses wegen seiner kleinen Räder und dem geringem Bodenabstand nicht überwinden, sondern steht schlagartig am Hindernis an. Dadurch entsteht bei einem von rechts nach links fahrenden Roller ein sehr starkes Moment entgegen dem Uhrzeigersinn.

Und wenn nun der Fahrer an der Lenkstange festhält, um seinem Sicherheitswunsch nach Abstützung entgegen zu kommen, ist es unausweichlich, dass der Roller mit dem darauf stehendem Mensch eine Linksdrehung vollzieht, wobei der Mensch mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem komplett gestreckten Körper auf dem Boden aufschlägt, was zu schweren Verletzungen vor allem im Kopfbereich führen kann.   

Zusammenfassend:

Es sollte dringend unter den Fahrzeug- und Verkehrssicherheitsexperten eine Diskussion über Kickboard-Unfälle und deren Vermeidung oder Schwereminderung aufkommen.

Besonders dem Gesichtsschutz sollte in diesem Maßnahmenpaket große Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Es könnte eine Helmpflicht eingeführt werden oder das Tragen eines Gesichtsschutzes. Eine andere Option wäre das Anlegen eines „Fahrrad-Airbags“. Die Aufgabe ist den Schweiß der Wackeren wert, schon angesichts der angestrebten ­„Vision Zero“, also dem übergeordneten Ziel, dass in einem vertretbaren Zeitrahmen niemand mehr im Straßenverkehr zu Tode kommt.

Autor: Ulrich W. Schiefer
Bildquelle: Hövding Sverige AB, Lizenz: Creative Commons Zuschreibung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert